Regelmäßig stellt der exzessive Gebrauch des betrieblichen Computers zur privat motivierten Internetnutzung eine Pflichtverletzung dar, die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Den Nachweis der Internet-Nutzung kann eine spezielle Anonymisierungssoftware erschweren oder gar unmöglich machen. Ein Mitarbeiter, der eine solche Software auf dem betrieblichen Rechner installiert, verletzt jedoch bereits durch die Installation des Programms seine arbeitsvertraglichen Pflichten derart, dass eine Kündigung ohne eine vorhergehende Abmahnung gerechtfertigt ist, wenn für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass er mit der Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen kann.
Die Arbeitsgerichte sehen in der unerlaubten Internetnutzung vom betrieblichen Rechner eine schwere Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer. Bereits Vorbereitungshandlungen, wie die Installation von hierzu dienenden Programmen sind zu unterlassen.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.2006, 2 AZR 179/05)
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