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Ausländer- und Asylrecht

Sie als Unternehmer haben bestimmt schon einmal mit dem Gedanken gespielt, einen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen.

In diesem Fall helfen wir Ihnen im Hinblick auf die Schaffung der Voraussetzungen der Einreise und der Erlangung eines legalen Aufenthaltsstatus für Ihren künftigen Mitarbeiter in der Bundesrepublik sowie der sich anschließenden Beantragung einer entsprechenden Arbeitserlaubnis.

Die vielfältigen Formen der Aufenthaltsgenehmigung im deutschen Recht bereiten jedoch erfahrungsgemäß nicht nur den inländischen Unternehmen Schwierigkeiten, sondern auch den ausländischen Staatsbürgern, die im Dschungel der deutschen Bürokratie den Überblick verlieren.

So sind wir spezialisiert auf ausländer- und asylrechtliche Problemstellungen, für die wir gerne unsere Beratung anbieten.

Wir finden Lösungswege für folgende rechtliche Fragen

Darüber hinaus beraten wir Sie in asylrechtlichen Fragen, wie z. B. bei der

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Bezug auf Maßnahmen gegen Ordnungsverfügungen jeglicher Art, die Einlegung von Widersprüchen, die Durchführung eines verwaltungsrechtlichen Klageverfahrens und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. h.c. Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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