Insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie unbedingt nach Erhalt des Anhörungsbogens einen versierten Rechtsanwalt einschalten. Einen Experten auf diesem Gebiet dürfen Sie vor allem bei Rechtsanwälten erwarten, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Verkehrsrecht sind.
Ihr Rechtsanwalt wird – wenn er bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens beauftragt wird – sich bestellen. Er wird Sie fragen, ob Sie nach dem Vorfall angehalten worden sind, oder nicht. Im ersteren Falle hat die Polizei in der Regel Ihre Personalien eindeutig festgestellt und Sie bereits möglicherweise dazu gebracht, den Verstoß zuzugeben oder sich mit einer Ausrede wie „Ich hatte einen wichtigen Termin, darum hatte ich es so eilig um nicht zu spät zu kommen“ versuchen zu rechtfertigen. Ausreden dieser Art sind prekär, können Sie doch den Schluss zulassen, dass Sie hier möglicherweise vorsätzlich gehandelt haben. Der Vorwurf der vorsätzlichen Begehung einer Ordnungswidrigkeit zieht drei gravierende Nachteile nach sich:
Also: Geben Sie niemals eine Äußerung zum Sachverhalt ab, sondern nur Ihre Personalien!
weiteres zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
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