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Arbeitsrecht

Checkliste für Arbeitgeber - Ordentliche Kündigung

1. Persönliche Daten des Arbeitnehmers

Name, Vorname: 
Adresse: 
Geburtsdatum: Eintrittsdatum: 
Ausgeübter Beruf / Tätigkeit: 
Ausbildung, Zusatzqualifikationen: 
Familienstand: Unterhaltspflichten: 
Ggf.: Abmahnung, wann, warum?: 

2. Besteht für den Mitarbeiter besonderer Kündigungsschutz ?

3. Kommt eine Erstattungspflicht nach § 147a SGB III in Betracht ?

Ist der Mitarbeiter 55 Jahre alt oder älter und seit mindestens 10 Jahren im Unternehmen beschäftigt, kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung verpflichtet sein, der Bundesagentur für Arbeit für bis zu 32 Monate das an den gekündigten Arbeitnehmer gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten. Diese recht kompliziert gefasste Regelung beinhaltet jedoch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen. Gegebenenfalls sollte unbedingt vor Ausspruch der Kündigung ein arbeitsrechtlich versierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

4. Besteht in dem Betrieb ein Betriebsrat ?

Gegebenenfalls ist dieser unbedingt und ausnahmslos vor Ausspruch der Kündigung dazu anzuhören.

5. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf den Betrieb anzuwenden ?

Nicht jeder Betrieb unterfällt dem Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Insbesondere Kleinbetriebe mit 10 oder weniger vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern (teilzeit Beschäftigte anteilig) fallen grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift heraus. Allerdings besteht eine Übergangsvorschrift für Betriebe, die am 31.12.2003 den bis dahin geltenden Schwellenwert von mehr als 5 Mitarbeitern erreichten.

6. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf den zu kündigenden Arbeitnehmer anzuwenden ?

Soweit der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch nicht sechs Monate im Betrieb beschäftigt war, kann er sich nicht auf den Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz berufen.

7. Sofern das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist: Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt ?

a) Liegen verhaltensbedingte Gründe vor ?

b) Liegen personenbedingte Gründe vor ?

c) Liegen betriebsbedingte Gründe vor ?

Weiteres zum Kündigungsschutz lesen Sie bitte hier.

8. Handelt es sich um eine anzeigepflichtige Massenentlassung?

Im Falle einer Massenentlassung nach § 17 KschG ist vor Ausspruch einer Kündigung (nicht erst vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses) der Agentur für Arbeit eine Anzeige zu erstatten. Eine solche Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen

Zu der Massenentlassungsanzeige ist gemäß § 17 Abs.2 KSchG der Betriebsrat gesondert zu beteiligen und zu informieren.

Eine gegebenenfalls ohne vorherige Massenentlassungsanzeige vorgenommene Kündigung ist unwirksam!

9. Schriftform und Inhalt der Kündigungserklärung

10. Download Dokument als PDF

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Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht und das Insolvenzrecht:

Christof Böhmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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