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Nach einem aktuellen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist dies rechtswidrig. Danach verstößt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs des Ecstasy Konsums dann gegen geltendes Recht wenn der Betroffene einen Sachverhalt vorgetragen hat, der es zumindest als möglich erscheinen lässt, dass dieser unwissentlich Ecstasy zu sich genommen hat.
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
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