HWPG - Heimbürger & Partner
Rechtsanwälte • Steuerberater
Im allgemeinen herrscht Unklarheit über die Bedeutung der Fachanwaltschaft. Wie erlangt ein Rechtsanwalt die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Befugnis die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen?*
Im Folgenden wollen wir Ihnen darstellen welche Qualifikation Sie von einem
erwarten können (siehe auch Bundesrechtsanwaltskammer).
Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger, Fachanwalt Strafrecht und Verkehrsrecht
*Vermerk: Es handelt sich bei den folgenden Darstellungen lediglich um eine Verbraucherinformation und nicht um eine wissenschaftliche Darstellung. Keineswegs soll ausgedrückt werden, dass ein „Nicht-Fachanwalt“ in irgendeiner Art und Weise weniger qualifiziert oder weniger geeignet ist, Ihre Interessen zu vertreten. Es geht einzig und allein darum darzustellen, dass die Bezeichnung „Fachanwalt“ ein von der Rechtsanwaltskammer überprüftes nachvollziehbares Qualitätsmerkmal darstellt.
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