(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
Die Polizei und leider auch die Staatsanwaltschaft und die zuständigen Amtsrichter, die einem Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch Erlass des Beschlusses gemäß § 111a StPO Folge leisten, prüfen leider selten selbst nach, wie sich der Sachschaden zusammensetzt. Dies ist aber von Bedeutung für die Frage, ob dem Betroffenen tatsächlich die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen werden dar.
Ein betroffener Autofahrer gerät bei seiner nächtlichen Heimfahrt auf der Autobahn von der Fahrbahn ab und beschädigt einige Meter der Leitplanken. Das zuständige Straßenbauamt teilt der Polizei mit, dass sich der Schaden auf mindestens 1.500,00 EUR beläuft und reicht einen entsprechenden Kostenvoranschlag oder eine Rechnung ein. Die Polizei beantragt aufgrund dieser Schadenshöhe die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gegen den Betroffenen. Hier muss spätestens der beauftragte Rechtsanwalt prüfen, ob in der angegebenen Schadenshöhe von 1.500,00 EUR tatsächlich nur Sachschaden, das heißt Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der betroffenen Leitplanken enthalten ist, oder auch Kosten des Arbeitslohns, der An und Abfahrt des Reparaturdienstes etc. Tatsächlich ist nur der Sachschaden für die Frage relevant, ob die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist, oder nicht.
Der im Verkehrsstrafrecht versierte Rechtsanwalt wird all diese Fragen nach Beauftragung durch den Betroffenen umgehend gründlich prüfen und alle rechtlich relevanten Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Betroffenen möglichst schnell wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis zu verhelfen, damit dieser zumindest so lange weiter fahren darf, bis das Strafverfahren beendet ist.
Sollte Ihnen die Begehung einer Verkehrsunfallflucht vorgeworfen werden, ist dringend anzuraten, sofort einen im Verkehrsstrafrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren!
weiteres zum Verkehrsstrafrecht
Dr. h.c. Heimbürger: Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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