HWPG - Heimbürger & Partner
Rechtsanwälte • Steuerberater
Nach Rüge der Ordnungsgemäßheit hinsichtlich der Mess hat das Amtsgericht Gießen ein Gutachten zur Geschwindigkeitsmessung von einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen anfertigen lassen. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass das zum Einsatz gekommene Messgerät eso Einseitensensor ES 3.0 zum Zeitpunkt der Messung mit einer zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zugelassenen Software betrieben wurde.
Das Amtsgericht hat das Messergebnis verworfen und den Autofahrer freigesprochen.
Rechtsanwalt Dr. h.c. Thomas Heimbürger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
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