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Nebenklagevertretung

Sie sichert den Opfern von Straftaten die Möglichkeit, sich aktiv am Hauptverfahren gegen den Angeklagten zu beteiligen. Im Regelfall sind die Opfer lediglich als Zeugen in das Verfahren einbezogen, und ihre Rolle beschränkt sich auf die Zeugenaussage, zu der sie – abgesehen von Ausnahmefällen – verpflichtet sind. Wenn sich das Opfer aber der durch die Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließt, gewährt das Gesetz ihnen zahlreiche Rechte, z.B. ein Recht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung, das Recht, Richter wegen Befangenheit abzulehnen, Fragerechte, das Recht zur Stellung von Beweisanträgen und das Einlegen von Rechtsmitteln, etc. Wenn wir Sie als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger vertreten bedeutet dies für Sie eine Abkehr von der reinen Opferfunktion hin zu einer aktiven Rolle, die Ihren Wünschen und Gefühlen Rechnung trägt. Insbesondere ist nicht zu übersehen, dass Sie durch die Einschaltung eines Nebenklägervertreters einer voreiligen Beendigung des Strafverfahrens durch einen Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem verhindern können. Die Nebenklagevertretung hat zudem eine nicht zu unterschätzende Genugtuungsfunktion für Sie als Opfer einer Straftat.

In bestimmten Fällen gibt es einen gesetzlichen Anspruch des Opfers auf gerichtliche Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand, z. B. bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Der Rechtsanwalt wird im Falle seiner Bestellung aus der Landeskasse bezahlt.

Wenn der Angeklagte wegen des zur Nebenklage berechtigenden Delikts verurteilt wird, muss dieser die Anwaltskosten tragen. Aber auch wenn bei den übrigen Delikten die Sach- und Rechtslage schwierig ist, der Verletzte seine Rechte selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann und nach seinen finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, wird das Gericht ihm einen solchen bestellen.

Unsere Kanzlei arbeitet mit dem Weißen Ring zusammen. Durch diese Opferschutzorganisation wird in bestimmten Fällen schnelle finanzielle Hilfe gewährt. Wir prüfen immer ob eine Einschaltung des Weißen Rings im Falle einer Vertretung der Nebenklage durch uns wegen einer Kostenübernahme in Betracht kommt.

Am 1. September 2004 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren, kurz Opferrechtsreformgesetz (OpferRRG) in Kraft. Durch diese Gesetzesänderungen wird vor allem die Möglichkeit der Verletzten im Strafverfahren gegen den Täter zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, erheblich verbessert.

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