HWPG - Heimbürger & Partner
Rechtsanwälte • Steuerberater
Alles wird teuerer ab dem 01.02.2009. Für Temposünder, Rotlichtverstöße und Alkohol am Steuer sind die gravierendsten Bußgelderhöhungen fällig. Für alle Betroffenen, denen ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften vorgeworfen wird gilt nun um so mehr, sich von einem im Verkehrsrecht und Strafrecht versierten Rechtsanwalt verteidigen zu lassen.
Die Kosten der Verteidigung werden in der Regel von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Ich habe schon häufig feststellen müssen, dass die Betroffenen sich gegen die ersten Bußgeldandrohungen nicht beeindrucken lassen und erst aufwachen, wenn das Punktekonto des Verkehrszentralregisters in Flensburg bereits bedrohlich angewachsen ist. Dabei gilt es, bereits den Anfängen zu wehren und sein Punktekonto möglichst frei von Eintragungen zu halten. Grundsätzlich sollte jeder mit der Eintragung eines Punktes bewehrte Verstoß, also ab einem Bußgeld von 40,00 EUR angegangen werden. Es gibt in nahezu jeder Bußgeldsache bzw. Verkehrsstrafsache eine Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, oder dass das Bußgeld bzw. die Geldstrafe herabgesetzt wird.
Die goldene Regel des Schweigens sollte aber unbedingt eingehalten werden. Dies kann nicht oft genug wiederholt werden. In vielen Fällen konnte der Autor bereits seinen Mandantinnen und Mandanten durch gezieltes Schweigen zum Erfolg verhelfen. Aber immer ist die Einsicht in die Bußgeldakte bzw. die Ermittlungsakte notwendig, um die Verteidigung im Sinne des Betroffenen zum Erfolg zu führen.
Je eher die Verteidigung ansetzen kann, desto höher sind die Erfolgschancen!
Rechtsanwalt Dr. h.c. Thomas Heimbürger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
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