Das Amtsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 20.08.2010 festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen zwei Fahrverbote, die gegen den Betroffenen verhängt wurden, parallel, also zeitgleich vollstreckt werden können. Dies kann bei entsprechendem Timing durch den Verteidiger zu einer ganz erheblichen Priviligierung des Betroffenen führen und unter Umständen auch den Erhalt des Arbeitsplatzes des Betroffenen gewährleisten.
Ich rate Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Einschaltung eines versierten Verteidigers. Hauptziel sollte allerdings immer die Vermeidung des verhängten Fahrverbots sein. Allerdings veranlaßt die angesprochene Entscheidung sowie vier weitere zu dieser Thematik ergangenen Entscheidungen den Verteidiger, in dem Fall, in dem zwei Fahrverbote unumgänglich festgesetzt worden sind, durch einen entsprechenden Rechtsbehelf die Parallelvollstreckung bzw. die Anrechnung des weiteren Fahrverbots auf die Dauer des bereits vollstreckten Fahrverbots gegenüber dem Amtsgericht durchzusetzen.
Rechtsanwalt Dr. h.c. Thomas Heimbürger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
| zurück | |
zum Seitenanfang | |
Druckansicht |