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Arbeitsrecht

Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema

Im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen finden regelmäßig Punkteschemata Anwendung, in denen die sozialen Auswahlkriterien berücksichtigt werden. Problematisch ist, wie der Fall zu bewerten ist, wenn dem Arbeitgeber ein Fehler unterläuft, mit der Folge, dass ein Arbeitnehmer zu viele Punkte erhält und dadurch nicht gekündigt wird, obgleich er bei fehlerfreier Anwendung des Punkteschemas zu kündigen gewesen wäre. Nach der bisher herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, waren die Kündigungen aller Arbeitnehmer, die bei richtiger Anwendung des Punkteschemas gegenüber dem fehlerhaft nicht gekündigten Arbeitnehmer vorzuziehen gewesen wären, unwirksam (sog. Domino-Theorie).

Beispiel: Es sind 10 Arbeitnehmer zu kündigen. Aufgrund eines Fehlers ist der Arbeitnehmer A, der bei richtiger Anwendung des Punkteschemas am wenigsten schutzwürdig gewesen wäre, von einer Kündigung verschont geblieben. Folge nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG: Alle 10 Gekündigten konnten mit Erfolg die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses anfechten.

Mit Urteil vom 09.11.2006 entschied das Bundesarbeitsgericht nun, dass sich nur derjenige, der bei richtiger Anwendung des Punkteschemas tatsächlich ungekündigt geblieben wäre, auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen kann. Denn im Übrigen sei der Fehler für die Kündigung nicht Ursächlich gewesen.

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2006, 2 AZR 812/05)

Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht und das Insolvenzrecht:

Christof Böhmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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