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Stalking

Was kann man gegen Übergriffe der Täter tun?

Die jüngsten aufsehenerregenden Gerichtsprozesse haben deutlich gemacht, dass Stalking eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Opfer bedeutet. Schätzungsweise 500.000 bis 600.000 Stalking-Fälle werden jedes Jahr in Deutschland bekannt.

Zunächst: Was ist Stalking? Dieser englische Begriff stammt aus der Jägersprache und bedeutet soviel wie anpirschen, anschleichen. In Deutschland wird Stalking als Umschreibung für eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen verwendet. Diese Tätlichkeiten münden leider allzu oft in dem Versuch des Stalkers, sein Opfer zu töten.

Den Opfern ist grundsätzlich zu raten, sich so schnell wie möglich gegen den Stalker zur Wehr zu setzen. Hierfür stehen den Opfern zivilrechtliche und strafrechtliche Mittel zur Verfügung. Um die rechtlichen Möglichkeiten sinnvoll auszuschöpfen, sollte ein auf Stalking bzw. Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt vom Opfer aufgesucht werden.

Aber auch wenn es bereits zu einer Straftat gekommen sein sollte, ist es für das Opfer sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Strafverfahren gegen den Täter frühzeitig zu beauftragen. Zum einen können so wichtige Beweise wie Zeugenaussagen, Fotos von den Verletzungen etc. gesichert werden, die zu einer Verurteilung des Täters führen können. Zum anderen kann das Opfer durch einen sogenannten Adhäsionsantrag in der Hauptverhandlung z.B. Schmerzensgeldansprüche bereits in der Hauptverhandlung gegen den Täter geltend machen und ein vollstreckbares Urteil erwirken.

Im Falle eines versuchten Tötungsdelikts, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie z.B. Vergewaltigung und bei minderjährigen Opfern kann das Gericht den Rechtsanwalt auf dessen Antrag als Beistand des Opfers bestellen. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren trägt dann der Täter oder das Land.

Festzuhalten bleibt, dass das Opfer bereits mit der Einschaltung eines versierten Rechtsanwalts nicht mehr allein dasteht, sondern aktiv das weitere Geschehen mitbestimmen kann.

Bearbeiter:

Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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