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Steuerstrafrecht

Mit Durchsuchungen bei mehreren Banken begannen in den letzten Jahren eine Reihe von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Von den Ermittlungen der Steuerfahndung waren neben den Mitarbeitern der Bankinstitute und deren Tochtergesellschaften ebenso betroffen, wie deren Kunden und Anleger.

Die Staatsanwaltschaften haben zum damaligen Zeitpunkt eines deutlich gemacht: In enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern sollen unerwünschte Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Steuersünder sollen ihrer „gerechten Strafe“ zugeführt werden. Und all das wird zu Zwecken der Abschreckung durch entsprechende Pressearbeit gezielt lanciert.

Es darf nicht übersehen werden, dass die erzielte Aufklärungsrate bei Steuerstraftaten mittlerweile recht hoch ausfällt.

Die Steuerfahnder sind sehr qualifiziert und ihre Ermittlungstätigkeit erweist sich durch die Möglichkeiten des elektronischen Datenabgleichs als außerordentlich effektiv. Die Folgen einer Entdeckung sind für den Betroffenen in der Regel sehr einschneidend. Bereits durch eine umfangreiche Beschlagnahme von Computern, Kontenunterlagen und Aktenordnern muss – wenn keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde – ein Unternehmer bereits mit einer ernsthaften Gefährdung seiner Existenz rechnen. Hinzu kommen die Möglichkeiten der Kontenpfändung und Kontensperrung und als einschneidenste Folge die Anordnung der Untersuchungshaft nach dem leider wahren Motto: Untersuchungshaft schafft Rechtskraft!

Zudem fallen als Negativfolge die an der Steuer vorbei bewegten Gelder nun doch an den Fiskus. Gravierender ist aber, dass den Betroffenen im Falle einer Verurteilung erhebliche Strafzinsen, Säumniszuschläge und Geldstrafen auferlegt werden, die den ursprünglich hinterzogenen Betrag oft sogar um ein Mehrfaches übersteigen.

Zunehmend geraten auch Steuerbürger deshalb in das Visier der Steuerfahnder, weil sie sich in Unkenntnis der undurchsichtigen steuerlichen oder zollrechtlichen Vorschriften nur unzureichend auskennen.

Im Steuerstrafverfahren ist der Betroffene heute der Staatsanwaltschaft, die vereint mit den qualifizierten Steuerfahndern vorgeht, ohne professionelle anwaltliche Hilfe hoffnungslos ausgeliefert. Oft lassen sich die einschneidenden Folgen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nur durch eine ebenso spezialisierte Verteidigung verhindern, die es versteht, die Chancen ebenso wie die strafprozessualen Möglichkeiten zu nutzen.

Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich zum sonstigen Strafrecht durch eine Vielzahl von besondern Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung die auch einen qualifizierten Steuerberater mit einbeziehen sollte, ist im Steuerstrafverfahren unerlässlich.

Wir verteidigen im Steuerstrafrecht zusammen mit unserer Steuerabteilung und erzielen so das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Das vorrangige Ziel ist in der Regel die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit bereits ein Ermittlungsverfahren läuft.

Der Königsweg ist selbstverständlich die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens überhaupt. Der Seniorpartner der HWPG, Herr Rechtsanwalt Thomas Heimbürger, Fachanwalt für Strafrecht insbesondere bei folgenden Problemkreisen:

Informationen zu einzelnen Delikten:

  • Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)
  • Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, § 371 AO
  • Steuerordnungswidrigkeiten, §§ 377 ff. AO

Bearbeiter:

Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger, Fachanwalt für Strafrecht

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