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Probleme für Unfallgeschädigte?

Was passiert beim Anruf bei der gegnerischen Versicherung?

Als Unfallgeschädigter kann man einiges falsch machen! Wenn Sie sich beispielsweise über die Notrufsäule an der Autobahn oder mit telefonisch mit dem Zentralruf der Autoversicherer mit der gegnerischen Versicherung verbinden lassen passiert Folgendes:

Sie werden sehr höflich begrüßt und sozusagen als „Kunde“ behandelt. Man wird Ihnen konkrete Vorschläge geben, an

Der Grund warum sich die gegnerische Autoversicherung so viel Mühe mit Ihnen macht, obwohl Sie ja eigentlich als Geschädigter eines Unfalls im feindlichen Lager stehen, ist sehr einfach: Kostenreduzierung. Nun ist die Reduzierung von Kosten grundsätzlich kein unlauteres Motiv eines ökonomisch denkenden Unternehmens, bzw. eines Versicherungsunternehmens. Dies gilt aber nur so lange, wie die angestrebte Kostenreduzierung sich nicht zu Ihren Lasten als Geschädigter eines Verkehrsunfalls auswirkt. Denn die Gefahr, dass sich hier einseitige ökonomische Interessen der Versicherer zu Lasten der Geschädigten auswirken liegt auf der Hand:

Noch dramatischer wird es im Falle von Personenschäden, die Sie möglicherweise durch einen fremd verschuldeten Unfall erlitten haben. Auch hier wird die gegnerische Versicherung einen ihrer eigenen Gutachter einschalten. Dieser Gutachter könnte wiederum versucht sein, die Verletzungen die Sie erlitten haben, als nicht unfallbedingt zu erklären. Dann hätten Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen. Der Gutachter könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass bei Ihnen eine Aggrevation (Übertreibung) vorliegt, eine Rentenneurose nicht ausgeschlossen scheint, oder eine so genannte anlagebedingte Verletzung oder Erkrankung vorliegt. Wird eine dieser Alternativen in einem über Sie erstatteten Gutachten genannt, wird der Versicherer den Personenschaden nicht regulieren.

Auf diese Art und Weise können die Versicherer jährlich Milliarden einsparen. Dies zeigt sich insbesondere auch daran, dass der Versicherer regelmäßig versucht, den Rechtsanwalt aus der Regulierung herauszuhalten. Auch hier werden in der Gesamtschau Milliarden Euro gespart, nicht zuletzt auch deshalb, weil Sie als Geschädigter in der Regel darauf vertrauen müssen, was Ihnen die gegnerische Versicherung an Schadensersatz zahlt. Wer schon einmal versucht hat, einen Verkehrsunfall in Eigenregie zu regulieren wird sich schnell mit einer nur eingeschränkten Leistungsbereitschaft der Versicherung insbesondere bei folgenden Punkten gegenüber sehen:

Diese Auflistung könnte weiter geführt werden. Wichtig ist aber nur eines:

Im Falle eines Unfalls sofort einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt einschalten!

Autor:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. h.c. Heimbürger, HWPG Düsseldorf

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