Sie sind geblitzt worden? Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Auf dem Anhörungsbogen werden Sie aufgefordert, sich binnen einer Woche zu dem Ihnen vorgeworfenen verkehrsrechtlichen Vergehen zu äußern. Das ganze ist als „Eilsache“ bezeichnet.
Wir empfehlen Ihnen einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt
aufsuchen und ihm den Anhörungsbogen vorzulegen, bevor
sie diesen an den Absender zurück senden.
Warum? Weil Sie bereits jetzt Gefahr laufen, Fehler zu begehen,
die später nicht mehr kompensiert werden können.
Nur der Rechtsanwalt, der sich für Sie bestellt erhält
die notwendige Akteneinsicht. Diese ist zwingend erforderlich,
um abschätzen zu können, wie die weitere Verteidigung
zu erfolgen hat.
Sollten Sie immer einen Rechtsanwalt einschalten?
In jedem Falle bei Ordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot nach sich ziehen. Dies ist zum Beispiel bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen der Fall.
Aber auch wenn die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung an und für sich noch kein Fahrverbot zur Folge hat, kann dennoch ein Fahrverbot gegen Sie festgesetzt werden, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres bereits eine Eintragung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes von mindestens 26 km/h eine rechtskräftige Geldbuße erhalten haben, vgl. § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV.
Aber auch wenn Sie bereits Voreintragungen im Verkehrszentralregister (Flensburger Verkehrssünderkartei) haben, kann eine Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für den Bestand Ihrer Fahrerlaubnis haben, auch wenn nur 1 Punkt zur Eintragung käme.
Folgende Maßnahmen werden je nach Punktestand von der
Fahrerlaubnisbehörde ergriffen:
Wir beraten Sie in allen Fällen verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten und prüfen mit Ihnen zusammen die Möglichkeiten eines Punkteabbaus. Wir beraten Sie bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Wir schöpfen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten aus, ein angedrohtes Fahrverbot von Ihnen abzuwenden. Selbstverständlich werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um durch Zeitablauf für eine Tilgung von Punkten zu besorgen.
Die Rechtsanwaltsgebühren werden in der Regel von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Falls Sie nicht über Verkehrsrechtsschutz verfügen, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt vor der Beauftragung nach den voraussichtlich entstehenden Kosten.
Herr Rechtsanwalt Heimbürger hat sich auf die Verteidigung
gegen den Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen
spezialisiert. Er ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht,
als auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.
weiteres zum Ordnungswidrigkeitenrecht
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