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Verkehrsrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt. Was ist zu tun?

Ein Verkehrsunfall ist für jeden Kraftfahrer eine Stresssituation. Kostspieliger Blechschaden ist die Folge. Oft kommen Verletzungen oder gar bleibende gesundheitliche Schäden hinzu. Viele Beteiligte erleiden einen Unfallschock.

Es fällt schwer, in dieser Situation die Ruhe zu bewahren. Es ist sehr wichtig, das Richtige zu tun. Nur so besteht die Aussicht, dass alle bestehenden Schadenersatzansprüche von der gegnerischen Haftpflichtversicherung schnell anerkannt und auch vollständig reguliert werden.

Viele Fragen gehen Ihnen durch den Kopf:

In dieser Situation bietet Ihnen die Kanzlei HWPG den folgenden Service:

Die Kanzlei HWPG bietet Ihnen von der Versicherungswirtschaft unabhängige Beratung durch Rechtsanwälte in allen Verkehrsrechtsfragen. Deren Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Rechtsberatung bei Verkehrsunfällen auf den Gebieten Bußgeld- und Verkehrstrafsachen, Versicherungsrecht und Führerscheinangelegenheiten. Die Rechtsanwälte beraten Sie ebenso beim Pkw-Kauf, insbesondere auch von Gebrauchtwagen sowie bei Ärger mit der Autowerkstatt und allen anderen mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfragen.

Die Rechtsanwälte besuchen regelmäßig Fortbildungen. Sie erweitern ihr Wissen auch durch den Besuch von Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und haben zum Teil den bundesweit ersten Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht der Deutschen Anwaltakademie besucht.

Die HWPG unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und ist nicht interessiert daran, den Versicherungen Geld zu sparen. Mit unserer unabhängigen, ausschließlich Ihren Interessen verpflichteten Rechtsberatung helfen wir Ihnen, trotz des immer schwierigeren Schadenersatzrechts Ihre berechtigten Ansprüche möglichst vollständig durchzusetzen.

Wichtig: Sie sollten nach einem Unfall niemals unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen, oder über den Zentralruf der Autoversicherer mit der Versicherung der Gegenseite korrespondieren. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß andere wirtschaftliche Interessen als Sie verfolgt. Allein ist es daher für Sie oft sehr schwierig, Ihr Recht durchzusetzen. Recht haben und Recht bekommen könne so sehr schnell zwei verschiedene Dinge sein!

Bei uns haben Sie die Wahl wie Sie unseren Verkehrsunfallservice in Anspruch nehmen möchten:

Insbesondere bei unklarer Haftungslage geben wir Ihnen noch am Unfallort exakte Handlungsanweisungen, damit Sie Ihre Rechte wahren können. Bei Bedarf werden wir für Sie weitere Maßnahmen wie die Beauftragung von Abschleppdiensten, Werkstätten und Sachverständigen in die Wege leiten.

So werden Wartezeiten und damit Ihr Aufwand minimiert!

Und: Versuchen Sie auf keinen Fall, den Unfallschaden selbst mit der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner zu regulieren. Die gegnerische Kraftfahrtzeugversicherung suggeriert Ihnen, Ihr „Kunde“ zu sein. In erster Linie geht es der Versicherungswirtschaft aber darum, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dies beinhaltet immer die Gefahr, dass Sie nicht ausreichend über Ihre Ansprüche informiert werden, oder dass Sie einen nur teilweisen Ausgleich Ihrer Forderungen erhalten.

Wer kommt für die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auf?

Bezahlt wird die anwaltliche Dienstleistung entweder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sofern Ihren Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall trifft.
Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, kommt diese in der Regel für die Kosten der  Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes auf, auch wenn Sie den Unfall schuldhaft verursacht haben, oder Sie ein Mitverschulden trifft.

Die Polizei wird zum Unfallort gerufen. Dort halten die Polizeibeamten Sie für den Unfallverursacher und teilen Ihnen mit, dass gegen Sie ein Bußgeldverfahren oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden wird. Was ist zu tun?

Zunächst beachten Sie bitte, dass Sie außer den Angaben zu Ihrer Person keinerlei Auskünfte zur Sache abgeben und zwar weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber Dritten, etwa Unfallzeugen oder Schaulustige.

Lassen Sie sich unbedingt eine Durchschrift der Unfallmitteilung geben, die die Polizeibeamten ausfüllen. Achten Sie darauf, dass die Adressen möglicher Zeugen von der Polizei in den Unfallbogen eingetragen werden, bzw. notieren Sie sich selbst Namen und Anschrift der Zeugen.

Suchen Sie unmittelbar nach dem Unfall einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt auf. Bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht dürfen Sie eine besonders ausgeprägte fachliche Kompetenz erwarten.

Sie haben sich bei einem Verkehrsunfall verletzt. Worauf sollten Sie bei einem Personenschaden unbedingt achten?

Scheuen Sie nicht davor, sich mit dem Krankenwagen in das nächste Krankenhaus fahren zu lassen, wenn Ihre Verletzungen so gravierend sind, dass Sie sofort ärztlicher Hilfe benötigen.

In jedem Fall sollten Sie unmittelbar nach dem Unfall zu einem Facharzt gehen. Diesem teilen Sie bitte mit, dass Sie wegen möglicher Schadensersatzansprüche eine genaue Dokumentation. Hier sind Dokumentationen durch Bilder und Fotos sehr wichtig. Lassen Sie äußerlich sichtbare Verletzungen wie Abschürfungen, Prellungen, verbundene Körperglieder mehrfach fotografieren. Dabei sollte das aktuelle Datum im Foto eingeblendet sein. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, halten Sie die aktuelle Tagesausgabe einer Zeitung mit in das Bild, auf der das Datum deutlich erkennbar ist.

Suchen Sie umgehend einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt auf. Diesen können Sie auch über einen Dritten beauftragen, wenn Sie z.B. im Krankenhaus liegen und sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen können. In bestimmten Fällen ist auch ein Hausbesuch oder ein Krankenhausbesuch von Seiten des Rechtsanwalts erforderlich. Einen solchen Besuch vor Ort wird selbstverständlich auch von den Rechtsanwälten der Kanzlei HWPG angeboten.

Welche Ansprüche können im Falle von Verletzungen geltend gemacht werden?

Die Beantwortung dieser Frage hängt selbstverständlich davon ab, welche Schäden Sie erlitten haben. Insbesondere können folgende Ersatzansprüche bei Verletzungen bestehen:

Im Falle von Personenschäden können Sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen die gegnerische Kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung haben.

Die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldanspruchs kann nicht einheitlich beantwortet werden. Es gibt zwar einschlägige Tabellen, wie zum Beispiel die ADAC Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm oder die Tabelle IMM-DAT. In diesen Tabellen sind Gerichtsurteile aufgelistet, in denen für bestimmte Verletzungen in dem spezifischen Schadensersatzprozess ein Schmerzensgeld durch das erkennende Gericht festgesetzt worden ist. Dabei können die Urteile niemals 1:1 für Ihren Fall übernommen werden, da jeder Personenschaden im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden muss. Zum einen sind die Verletzungen, für die in einem Urteil ein Schmerzensgeld festgesetzt worden ist, nahezu nie völlig mit den Verletzungen identisch, die im aktuellen Fall vorliegen. Zum anderen hängt das Problem mit der Tatsache zusammen, dass dem Schmerzensgeld eine Doppelfunktion zukommt und zwar sowohl eine Ausgleichsfunktion, als auch eine Genugtuungsfunktion. Hierbei wird berücksichtigt, dass jeder Mensch erlittene Verletzungen und Schmerzen anders wahrnimmt und erlebt. Ebenso wirken sich Verletzungen und Schmerzen bei jedem Menschen abhängig von seinen Lebensumständen, seinem Alter etc. anders aus. Eine weitergehende Erörterung würde diesen Rahmen sprengen. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass nur ein im Verkehrsrecht qualifizierter und spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen kann, Ihre berechtigten Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen!
Aus Personenschäden können weitere so genannte materielle Ansprüche erwachsen:

Hierzu zählen beispielsweise die so genannten vermehrten Bedürfnisse. Hierunter sind alle unfallbedingten und ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Hierunter fallen etwa

Weiter können so genannte Heilbehandlungskosten entstehen. Ein weiterer wichtiger und häufig übersehener Anspruch ist der Haushaltsführungsschaden. Die Haushaltsführung einschließlich der Kindererziehung wird als eigene Erwerbstätigkeit und damit als eine Unterhaltsleistung mit eigenem wirtschaftlichem Wert angesehen. In dem teilweisen Verlust der Fähigkeit, den Haushalt zu führen, liegt also ein ersatzfähiger Schaden des Geschädigten bzw. der Geschädigten.

Auch die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist äußerst kompliziert und gehört unbedingt in die Hände eines verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalts.

Als weitere materielle Schadensposition eines Personenschadens ist der Erwerbsschaden des Verletzten zu nennen. Hierunter sind alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu verstehen, die der Geschädigte erleidet, weil er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr einsetzen kann. Sowohl der Verlust von Einkommen jeder Art, als auch sämtliche Vermögensnachteile, die im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft stehen, fallen hierunter. Auch die Berechnung dieser Schadenspositionen ist sehr schwierig. Insbesondere bei Unternehmern wir Gewerbetreibende und Freiberuflern, die anstelle eines festen monatlichen Gehalts Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, sind sehr weitgehende Prüfungen vorzunehmen.

Autor:

Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht

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