HWPG - Heimbürger & Partner
Rechtsanwälte • Steuerberater
Bei der Feststellung, ob Unfallflucht vorliegt, kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Wer abends auf einer Autobahn gegen eine Leitplanke fährt und 20 Minuten wartet, begeht keine Unfallflucht, hat das Amtsgericht Homburg Ende Mai 2006 entschieden. Demnach muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des der Unfallflucht Beschuldigten Kraftfahrers den Schaden an der Leitplanke bezahlen.
Der Beklagte war auf der Autobahn von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Leitplanke gerutscht. Hierdurch wurde erheblicher Sachschaden verursacht. Am anderen Morgen benachrichtigte der Fahrer des Fahrzeugs die Polizei. Nachdem die Haftpflichtversicherung den Schaden an der Leitplanke in Höhe von rund 4.500,00 EURO bezahlt hatte, verlangte sie das Geld von ihrem Versicherten zurück. Ihrer Ansicht nach habe er eine Unfallflucht begangen und somit gegen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen. Daher müsse der Beklagter für den Schaden aufkommen.
Nach Ansicht des Amtsgerichts konnte die Versicherung eine Unfallflucht aber nicht beweisen. Der Autofahrer habe mindestens 21 Minuten an der Unfallstelle gewartet. Für die Bestimmung der gebotenen Wartezeit seien die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend. Unter Berücksichtigung des reinen Sachschadens, des Unfallortes und der Tageszeit sei eine Wartefrist von 15 bis 20 Minuten in diesem Falle ausreichend gewesen.
Zudem sei auch nicht zu erwarten gewesen, dass jemand vorbei gekommen wäre, der den Unfall hätte aufnehmen können. Die Meldung an die Polizei am anderen Tag sei daher ausreichend gewesen. Den Schaden an der Leitplanke muss daher die Versicherung also zahlen.
Fazit: Gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht sollten Sie als Beschuldigter unverzüglich einen verkehrsrechtlich und strafrechtlich versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird sowohl die bestmögliche Verteidigung für Sie in die Wege leiten. Zudem muss sich der Rechtsanwalt auch – wie der vorliegende Fall zeigt – um die versicherungsrechtlichen Folgen kümmern.
Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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