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Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Absatz 2 Nr. 3 StVG

Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorwurfs des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis betreffen häufig Inhaber von Einzelfirmen mit mehreren Fahrzeugen, die auf den Inhaber der Einzelfirma als Halter zugelassen sind.

Wichtig ist hier dass im Falle der Bekanntgabe eines solchen Ermittlungsverfahrens, oder des Erhalts eines Anhörungsbogens der Betroffene sogleich einen verkehrsstrafrechtlich versierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und nach Rücksprache mit dem Betroffenen eine Einlassung zur Sache abgeben. Sinnvoll ist die Einholung einer weitergehenden Beratung dahingehend, wie die Arbeitsverträge der Fahrer des Betriebs zu gestalten sind, damit der Halter der Kraftfahrzeuge im Streitfall nicht wegen des vorsätzlichen oder fahrlässigen Fahren lassens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Absatz 2 Nr. 3 StVG verurteilt wird.

Autor:

Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Partner der HWPG

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