HWPG - Heimbürger & Partner
Rechtsanwälte • Steuerberater

Erbrecht

Einer statistischen Umfrage zur Folge verstirbt etwa jeder vierte Bundesbürger wesentlich früher, als es seiner Lebenserwartung verspricht. Beim plötzlichen Tod fehlt dann die notwendige erbrechtliche Vorsorge, die zu Lebzeiten hätte geregelt werden müssen. Zwangsläufige Folge des Untätigseins ist, dass der überlebende Ehegatte oder die Kinder ungesichert sind, oder jahrelang über das Erbe gestritten wird. Letzteres führt zu ernormen Kosten, die sich vermeiden lassen, wenn bereits zu Lebzeiten die Vermögensnachfolge geregelt wird. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zwingend notwendig.

Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge

Dies gilt im besonderen Maße bei der Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Der Aufbau und Erhalt seines Unternehmens ist Lebensaufgabe jedes Unternehmers. Um so wichtiger ist es, bereits zu Lebzeiten Regelungen für den Fall des Ablebens zu treffen, damit das Unternehmen so fortgeführt wird, wie es sich der Unternehmer wünscht. Viele Unternehmer treffen jedoch keine oder nur eine unzureichende Regelung. Hier wird häufig auch eine notwendige Anpassung einer vor Jahren getroffenen Regelung aufgrund gesetzlicher Veränderungen schlichtweg vergessen. Dies kann gravierende Auswirkungen im Erbfall haben, wenn keine geeignete Nachfolgeregelung getroffen worden ist. Natürlich ist die Bestimmung eines Nachfolgers nicht immer leicht. Insbesondere gilt es die gesellschaftsrechtlichen und familiären Umstände zu berücksichtigen. Streitigkeiten sind oft vorprogrammiert. Hier können wir Ihnen helfen, eine für Sie sinnvolle und zufriedenstellende Lösung zu finden.

Der Erbfall ist eingetreten?

Aber auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann anwaltlicher Rat helfen, dass die eigenen Erbrechte vollständig ausgeschöpft und unbegründete Ansprüche Dritter abgewehrt werden. Es gilt im Erbfall zunächst alle erforderlichen Informationen schnellstmöglich zusammenzutragen um auf dieser Basis die dann notwenigen Schritte unternehmen zu können.

Erbfall mit Bezug zu Spanien?

Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien in Spanien. Viele führen Konten auf spanischen Banken. Im Erbfall führt dies dazu, dass sich zwar der Erbfall nach deutschem Recht richtet, wenn der Erblasser lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit innehatte, die Realisierung des Nachlasses jedoch nur über die spanischen Behörden bzw. Gerichte möglich ist. Das führt zwangsläufig zu einer Vielzahl von äußerst komplexen, schwierigen juristischen Problemen. Wir bieten Ihnen qualifizierte Rechtsberatung und Steuerberatung auch im Hinblick auf die spanischen Rechtsmaterien und Steuergesetzgebungen.

Wir betreuen und beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Individuelle Beratung in jedem Verfahrensstadium
  • Vorbereitung und Entwurf von Erbverträgen Testamenten und anderer letztwilliger Verfügungen,
  • Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge,
  • Ermittlung von Grundstückswerten, Sachwerten und Beteiligungswerten,
  • Abwehr von außergerichtlichen oder gerichtlichen Ansprüchen,
  • Tätigkeit als Testamentvollstrecker,
  • Nutzung unseres Netzwerks, bestehend aus Rechtsanwälten, Abogados, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Maklern und Notaren.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger

HWPG • Berliner Allee 51 - 53 • 40212 Düsseldorf • Telefon: +49 (211) 86 32 60-0 • Telefax: +49 (211) 86 32 60-29 • E-Mail: info@hwpg.de