HWPG - Heimbürger & Partner
Rechtsanwälte • Steuerberater

Mietrecht

Wir betreuen und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen Ihres - privaten oder gewerblichen - Mietverhältnisses, wobei wir gerade mit Blick auf die Sicherstellung einer für alle Beteiligten angemessenen Fortführung des Vertragsverhältnisses auch bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung tätig werden, um eine für alle Beteiligten angemessene Fortführung des Vertragsverhältnisses zu sichern.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie aber auch die Prozessführung durch alle Instanzen, um Ihre bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Probleme und Streitigkeiten im privaten Mietrecht berühren oftmals in besonders starkem Maße den persönlichen Interessenbereich der Beteiligten, da jedenfalls auf der einen Seite des Mietverhältnisses ein Mieter steht, für den das streitige Mietobjekt regelmäßig den Lebensmittelpunkt darstellt.

Aber auch ohne Verkennung der gewichtigen, persönlichen Belange eines Mieters und seinem Anspruch auf individuelle Verwirklichung bedürfen auch die Rechte und Belange des Eigen-tümers und Vermieters bzw. der für ihn handelnden Verwalter einer angemessenen Vertretung.

Im gewerblichen Mietrecht greifen die gesetzlichen Einschränkungen für Wohnraummietverhältnisse nicht. Hier sind regelmäßig eine planerische, vorvertragliche Vertragsgestaltung, sowie eine umfassende Prüfung, Auslegung und Anwendung bereits bestehender Geschäftsraummietverträge von Nöten, die wir für Sie gerne durchführen.

Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit der Auflistung sind wir für Sie tätig im Hinblick auf folgende Themen

  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Mietmängel
  • Mieterkündigungen
  • Vermieterkündigungen
  • Nebenkosten
  • Mieterhöhung
  • Modernisierungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Umfang des Mietgebrauches
  • u.v.m.

Gewerberaummietrecht

Im Rahmen des Gewerberaummietrechts ist der Beratungsbedarf sowohl des Mieters als auch des Vermieters auf Grund der wenigen existenten Regelungen im BGB hoch. Es gilt für beide Parteien einen langfristigen Bestandsschutz des Gewerberaummietvertrages zu erreichen.
Die wichtigsten Fragen stellen sich dabei in folgenden Bereichen:

  • Form des Mietvertrages
  • Ausreichende Bestimmtheit des Mietgegenstandes
  • Vertragszweck
  • Mietzeit
  • Miete und Erhöhungsmöglichkeiten, um eine wirtschaftliche Grundlage zu erhalten
  • Konkurrenzschutz, wobei hier der sog. vertragsimmantente und der vereinbarte Konkurrenzschutz zu unterscheiden sind
  • Instandhaltung/Instandsetzung
  • Gewährleistungsausschluss
  • Regelungen für den Beendigungszeitpunkt
  • Kaution

Auch im Bereich des Gewerberaummietrechts werden Sie von uns gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. h.c. Heimbürger

Rechtsanwalt Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht

HWPG • Berliner Allee 51 - 53 • 40212 Düsseldorf • Telefon: +49 (211) 86 32 60-0 • Telefax: +49 (211) 86 32 60-29 • E-Mail: info@hwpg.de